Im Pfarrgemeinderat drückt sich ein Kirchenbild aus, das durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder ins Bewusstsein gerückt wurde: Die Kirche als das Volk Gottes.
Gott hat im ersten Bund sein Volk aus den Völkern herausgerufen und ist den Weg mit ihm gegangen. Im neuen Bund sind alle, die sich durch die Taufe zu Christus bekennen, in das neue Volk Gottes berufen. Alle Getauften sind berufen, an der Sendung der Kirche mitzuwirken und die Kirche mitzugestalten.
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Führung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Seelsorgetätigkeit fördert und – im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.
Der Pfarrgemeinderat wurde für die Zeit von 2022-2027 gewählt.