Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage kann es vor Weihnachten zu weiteren Maßnahmen kommen, die rechtzeitig kommuniziert werden. Deutlich wird: auch wenn gemeinsames Feiern in den kommenden Wochen bei Gottesdiensten möglich ist, so sind diese dennoch unter den Vorgaben eines "sanften Lockdowns" zu begehen und keinesfalls eine gewohnte Art Advent oder Weihnachten zu feiern.
Dem Schutz von vulnerablen Personen (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, ...) gilt ein besonderes Augenmerk. Dies ist in der Planung und Gestaltung von Gottesdiensten besonders zu berücksichtigen. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.
Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können auch Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein.
Gottesdienste & Liturgien
Gilt prinzipiell für 7. bis 23. Dezember, 27. bis 30. Dezember 2020 sowie 2. bis 5. Jänner 2021. Für die Feiertage gelten die weiter untenstehenden Richtlinien, sofern nicht Verschärfungen für diese Feiertage aufgrund der Entwicklungen notwendig und verlautbart werden.
Grundregel
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes (Ausnahmen siehe Abschnitt „Mund-Nasen-Schutz“).
Es ist notwendig, die Dauer von Gottesdiensten zu verkürzen (z. B. keine Einleitung, Stille statt gesprochenem Schuldbekenntnis, nur eine Lesung, kurze Predigt, kurzes Hochgebet).
Auch an Wochentagen soll in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle gefeiert werden.
Gottesdienstzeiten müssen so angesetzt werden, dass Mitfeiernde gemäß der geltenden gesetzlichen Ausgangsbeschränkung nicht vor 6 Uhr außer Haus gehen müssen bzw. nicht erst nach 20 Uhr wieder zu Hause sind.
Gottesdienste sollen in einer ortsüblichen und den Kapazitäten entsprechenden Größe gefeiert werden.
Abstand
1,5 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, Ausnahme: während religiöser Handlungen (z. B. Kommunion) wenn notwendig, kann jede zweite Sitzreihe gesperrt werden
Personenzahl
keine Beschränkung unter Beachtung des Fassungsvermögens des Raumes und des Mindestabstands
Sitzplatz
freie Platzwahl bei markierten Sitzplätzen
Weihwasser
Die Weihwasserbecken müssen entleert und gereinigt sein.
Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich.
Weihwasser soll in abgedeckten Behältnissen zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.
Desinfektionsmittel beim Eingang
verpflichtend
siehe auch: Empfehlungen zu Kirchenpflege in Corona-Zeiten
Mund-Nasen-Schutz
verpflichtendes Tragen während des gesamten Gottesdienstes; gilt auch für Konzelebranten während des gesamten Gottesdienstes
Ausnahmen:
- Leiter/in der Liturgie (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
- Lektor/in bei der Lesung (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
- Kantor/in während des Singens (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
- beim Lesen der Fürbitten (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Personen mit vorzeigbarer medizinischer Befreiung
Kommunionempfang
nur Handkommunion möglich
keine Kelchkommunion – auch nicht für Konzelebranten
- beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Meter immer einzuhalten
- die Worte „Der Leib Christi – Amen“ entfallen
- mit der hl. Kommunion in Händen treten die Gläubigen mind. 2 Meter zur Seite, und empfangen die Kommunion durch leichtes Anheben des Mund-Nasen-Schutzes
Mundkommunion nur bei körperlicher Einschränkung möglich, entweder gesondert oder im Anschluss an die Handkommunion durchführbar
Friedensgruß
kein Handschlag möglich
Alternativen: z. B. freundliches Zunicken, Geste mit der Hand ausgehend vom Herzen
Kollekte
kein Durchreichen der Körbchen möglich; Alternativen:
- Aufstellen von Körbchen am Ein- und Ausgang
- Körbchen mit ausreichend langen Griffen (Klingelbeutel), sofern sichergestellt ist, dass auch dabei die erforderlichen Abstände zwischen Absammler/in und Gläubigen gewahrt werden. Die Absammler/innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Feier der Beichte
Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum stattfinden.
Die gebotenen Abstände (mindestens 2 Meter) und die Diskretion, die dem Sakrament innewohnt, müssen gewahrt bleiben.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist angeraten.
Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.
Unter Einhaltung des Mindestabstands und der gebotenen Diskretion ist auch ein Beichtgespräch im Freien möglich.
Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird.
Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Persönliches Gebet in der Kirche
Grundregel
Pfarren halten Kirchen tagsüber geöffnet und laden zum persönlichen Gebet ein mind. 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang
Mund-Nasen-Schutz
verpflichtend während des gesamten Aufenthalts