Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • Über uns
    • Dompfarrer
    • MitarbeiterInnen
    • Pfarrgemeinderat
    • Wirtschaftsrat
  • Gottesdienste & Feiern
    • Gottesdienstzeiten
    • Verlautbarungen
    • Taufe
    • Buße & Versöhnung
    • Firmung
    • Eucharistie
    • Ehe
    • Krankensalbung
    • Weihe
  • Ägydiusdom
    • Domführung
    • Geschichte
    • Hochaltar
    • Hl. Ägydius
    • Hl. Christophorus
    • Friedrichskapelle
    • Conrad Laib
    • Renovierung 2017-2023
  • Mausoleum
  • zeit + schrift
  • Sozialsprechstunde
  • Dommusik
  • Seelsorgeraum Graz-Mitte
  • facebook
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Pfarre Graz-Dom
  • facebook
Hauptmenü ein-/ausblenden
Kontakt
+43 (316) 821683
graz-dom@graz-seckau.at
Hauptmenü:
  • Über uns
    • Dompfarrer
    • MitarbeiterInnen
    • Pfarrgemeinderat
    • Wirtschaftsrat
  • Gottesdienste & Feiern
    • Gottesdienstzeiten
    • Verlautbarungen
    • Taufe
    • Buße & Versöhnung
    • Firmung
    • Eucharistie
    • Ehe
    • Krankensalbung
    • Weihe
  • Ägydiusdom
    • Domführung
    • Geschichte
    • Hochaltar
    • Hl. Ägydius
    • Hl. Christophorus
    • Friedrichskapelle
    • Conrad Laib
    • Renovierung 2017-2023
  • Mausoleum
  • zeit + schrift
  • Sozialsprechstunde
  • Dommusik
  • Seelsorgeraum Graz-Mitte

Inhalt:
Corona-Info

Corona Infos ab 7.12.2020

Die Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen der Diözese Graz-Seckau basieren auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste (gültig ab 7. Dezember 2020) sowie den staatlichen Vorgaben für Veranstaltungen mit Gültigkeit ab 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021.

Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage kann es vor Weihnachten zu weiteren Maßnahmen kommen, die rechtzeitig kommuniziert werden. Deutlich wird: auch wenn gemeinsames Feiern in den kommenden Wochen bei Gottesdiensten möglich ist, so sind diese dennoch unter den Vorgaben eines "sanften Lockdowns" zu begehen und keinesfalls eine gewohnte Art Advent oder Weihnachten zu feiern.

Dem Schutz von vulnerablen Personen (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, ...) gilt ein besonderes Augenmerk. Dies ist in der Planung und Gestaltung von Gottesdiensten besonders zu berücksichtigen. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.

Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können auch Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein.

Gottesdienste & Liturgien

Gilt prinzipiell für 7. bis 23. Dezember, 27. bis 30. Dezember 2020 sowie 2. bis 5. Jänner 2021. Für die Feiertage gelten die weiter untenstehenden Richtlinien, sofern nicht Verschärfungen für diese Feiertage aufgrund der Entwicklungen notwendig und verlautbart werden.

Grundregel

Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes (Ausnahmen siehe Abschnitt „Mund-Nasen-Schutz“).
Es ist notwendig, die Dauer von Gottesdiensten zu verkürzen (z. B. keine Einleitung, Stille statt gesprochenem Schuldbekenntnis, nur eine Lesung, kurze Predigt, kurzes Hochgebet).
Auch an Wochentagen soll in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle gefeiert werden.
Gottesdienstzeiten müssen so angesetzt werden, dass Mitfeiernde gemäß der geltenden gesetzlichen Ausgangsbeschränkung nicht vor 6 Uhr außer Haus gehen müssen bzw. nicht erst nach 20 Uhr wieder zu Hause sind.
Gottesdienste sollen in einer ortsüblichen und den Kapazitäten entsprechenden Größe gefeiert werden.

Abstand

1,5 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, Ausnahme: während religiöser Handlungen (z. B. Kommunion) wenn notwendig, kann jede zweite Sitzreihe gesperrt werden

Personenzahl

keine Beschränkung unter Beachtung des Fassungsvermögens des Raumes und des Mindestabstands

Sitzplatz

freie Platzwahl bei markierten Sitzplätzen

Weihwasser

Die Weihwasserbecken müssen entleert und gereinigt sein.
Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich.
Weihwasser soll in abgedeckten Behältnissen zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.

Desinfektionsmittel beim Eingang

verpflichtend
siehe auch: Empfehlungen zu Kirchenpflege in Corona-Zeiten

Mund-Nasen-Schutz

verpflichtendes Tragen während des gesamten Gottesdienstes; gilt auch für Konzelebranten während des gesamten Gottesdienstes
Ausnahmen:

  • Leiter/in der Liturgie (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
  • Lektor/in bei der Lesung (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
  • Kantor/in während des Singens (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
  • beim Lesen der Fürbitten (dafür: größerer Abstand einzuhalten)
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Personen mit vorzeigbarer medizinischer Befreiung

Kommunionempfang

nur Handkommunion möglich
keine Kelchkommunion – auch nicht für Konzelebranten

  • beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Meter immer einzuhalten
  • die Worte „Der Leib Christi – Amen“ entfallen
  • mit der hl. Kommunion in Händen treten die Gläubigen mind. 2 Meter zur Seite, und empfangen die Kommunion durch leichtes Anheben des Mund-Nasen-Schutzes

Mundkommunion nur bei körperlicher Einschränkung möglich, entweder gesondert oder im Anschluss an die Handkommunion durchführbar

Friedensgruß

kein Handschlag möglich
Alternativen: z. B. freundliches Zunicken, Geste mit der Hand ausgehend vom Herzen

Kollekte

kein Durchreichen der Körbchen möglich; Alternativen:

  • Aufstellen von Körbchen am Ein- und Ausgang
  • Körbchen mit ausreichend langen Griffen (Klingelbeutel), sofern sichergestellt ist, dass auch dabei die erforderlichen Abstände zwischen Absammler/in und Gläubigen gewahrt werden. Die Absammler/innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Feier der Beichte

Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum stattfinden.
Die gebotenen Abstände (mindestens 2 Meter) und die Diskretion, die dem Sakrament innewohnt, müssen gewahrt bleiben.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist angeraten.
Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.
Unter Einhaltung des Mindestabstands und der gebotenen Diskretion ist auch ein Beichtgespräch im Freien möglich.
Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird.
Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.

Persönliches Gebet in der Kirche

Grundregel

Pfarren halten Kirchen tagsüber geöffnet und laden zum persönlichen Gebet ein mind. 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten Desinfektionsmöglichkeiten am Eingang

Mund-Nasen-Schutz

verpflichtend während des gesamten Aufenthalts

zurück

nach oben springen
Footermenü:
  • Über uns
  • Gottesdienste & Feiern
  • Ägydiusdom
  • Mausoleum
  • zeit + schrift
  • Sozialsprechstunde
  • Dommusik
  • Seelsorgeraum Graz-Mitte

Röm.-kath. Pfarre Graz-Dom
Bürgergasse 1
8010 Graz
T: +43 316 / 82 16 83
E: graz-dom@graz-seckau.at

Öffnungszeiten der Pfarrkanzlei:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 - 11:00 Uhr

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
Diözese Graz-Seckau
nach oben springen